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Allgemeine Information

Unser vorrangiges Ziel ist die nachhaltige Integration der Kundinnen und Kunden in Arbeit oder Ausbildung.

Der Kooperationsplan ist zentraler Bestandteil der Zusammenarbeit mit Ihnen.

Im Beratungsgespräch informieren wir Sie ausführlich über den Kooperationsplan und auch das mögliche Schlichtungsverfahren. Gegenstand des Schlichtungsverfahrens können ausschließlich Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans sein. Das Schlichtungsverfahren umfasst damit bspw. keine Meinungsverschiedenheiten zur Umsetzung des Kooperationsplans oder zu leistungsrechtlichen Fragen. Die Schlichtungsstelle im Jobcenter Emden erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse Jobenter-Emden.Schlichtungsstelle{at)jobcenter-ge.de.

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