Sie befinden sich hier: Startseite > Betreuung für Personen unter 25 Jahren

Betreuung für Personen unter 25 Jahren

Eine besondere Unterstützung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 24 Jahren, die eine Ausbildung und/oder Arbeit suchen und Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bekommen.

Das finden Sie auf dieser Seite

Team U25

Das „Team U25“ unterstützt individuell junge Menschen auf ihrem Weg in Ausbildung oder Arbeit.

Dabei orientiert sich unser Team bereits an Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren mit festen Ansprechpartnern (Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler).

Regelmäßige Beratungs- und Vermittlungsangebote sollen dabei helfen, eine schulische und/oder berufliche Perspektive zu entwickeln.

Darunter fallen unter anderem:

  • Beratung zu Schulabschlüssen
  • Unterstützung im Bewerbungsprozess durch die Werkakademie
  • Teilnahme an aktivierenden Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und zur Stärkung der eigenen Fähig- und Fertigkeiten
  • Kooperative Zusammenarbeit im Rahmen der Emder Jugendberufsagentur mit der Agentur für Arbeit Emden-Leer: Berufsinformationszentrum (BiZ), Berufsberatung und berufliche Rehabilitationsberatung
  • Ausgabe von Stellenangeboten für Ausbildungsplätze und Arbeitsstellen
  • Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern aus der Jugend- und Familienhilfe, verschiedenen Bildungsträgern als auch mit sozialen Einrichtungen


Wie kann ich meine Stärken stärken?

Ein Beispiel der vielseitigen Unterstützungsmöglichkeiten des Team U25 ist die Möglichkeit, an einem speziellen unterstützenden Hilfeangebot für unter 25jährige teilzunehmen.

In dieser Maßnahme werden verschiedene Möglichkeiten angeboten, die eigenen besonderen Kenntnisse und Interessen in unterschiedlichen Projekten zu entdecken und zu erproben. Sie werden zusätzlich bei der Lösung persönlicher, familiärer und sozialer Probleme unterstützt.

Was muss ich vor dem Ausbildungsantritt beantragen?

  • Schulische Ausbildung: Schüler-BAföG, Kindergeld
  • Betriebliche Ausbildung: ggf. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Kindergeld
  • Studium: Studenten-BAföG, Kindergeld

Jugendberufsagentur

Die gemeinsame Anlaufstelle der Jugendberufsagentur Emden (JBA) ist ein Zusammenschluss zwischen dem Jobcenter Emden, der Agentur für Arbeit Emden-Leer und der Stadt Emden.

Zu finden ist die gemeinsame Anlaufstelle in den Räumlichkeiten der Alten Post, Cirsenastraße 2a in Emden.

Die Jugendberufsagentur ist während der Schulzeiten donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage möglich. Sie ist telefonisch unter 04921 87-2132 und per E-Mail unter info@jba-emden.de erreichbar.

Was macht die JBA?
Hier werden während der Öffnungszeiten sowohl Mitarbeitende der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Emden-Leer, des Teams U25 des Jobcenters Emden und auch Fachkräfte des Jugendbüros der Stadt Emden ohne Behördencharakter ansprechbar sein. Die gemeinsame Anlaufstelle bietet allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Anlaufpunkt, an dem sie ihre Fragen, Anliegen, Sorgen, Anregungen, die ihre gesamte Lebenswelt betreffen, loswerden können.

Mögliche Anliegen der gemeinsamen Anlaufstelle können sein (Aufzählung nicht abschließend):

  • Berufsorientierung: Allgemeine Fragen zur Berufs- und Studienorientierung, Auswertung von Berufswahltests, Informationen zu weiterführenden Schulen, Informationen über das zur Verfügung stehende Medienangebot zur Berufsorientierung und Kompetenzfeststellungsverfahren
  • Berufliche Beratung: Terminanfragen für ein Gespräch mit den Eltern, Freunde, dem Partner/der Partnerin, Beratung in allen Fragen der Berufs- und Studienwahl, Anfragen zwecks Schulwechsel oder Schulalternativen (Schulersatzmaßnahmen, FSJ, EQ), Nachholen eines Schulabschlusses und Beratung zu Schulabschlüssen
  • Ausbildungsvermittlung: Vermittlung von Ausbildungs-, Praktikums- und Arbeitsstellen und Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Vorbereitung auf Auswahltests, Vorstellungsgespräche
  • (Ausbildungs-) Förderung: Individuelle Fördermöglichkeiten vor der Aufnahme von Ausbildung und Studium, sowie während Ausbildung und Studium, individuelle Fördermöglichkeiten bei gesundheitlichen Einschränkungen, Fördermöglichkeiten zur Aufnahme einer Arbeit und sonstige Fördermöglichkeiten (z.B. Bildungs- und Teilhabepaket, Sprachförderung)
  • Unterstützung in unterschiedlichen Lebenslagen und Lebensfragen: Allgemeine Probleme: Schulmüdigkeit, Schul- oder Maßnahmeabbruch, Krankheit, Stress mit den Eltern, Suchtproblematiken (selbst, Partner, Eltern), finanzielle Schwierigkeiten, Gewalt, bevorstehende Haft, Anspruchsklärung Bürgergeld, Erklärung der Bescheide, Sachstandsfragen zu beantragten Leistungen, Hilfe bei der Wohnungssuche, Ausstellen von Bescheinigungen und Stellungnahmen / Überprüfungen für die Notwendigkeit einer eigenen Wohnung im Rahmen des §22 Abs. 5 Sozialgesetzbuch II. Buch (SGBII)

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der JBA.

Unsere Träger

Nach oben Kontakt

Sicherheitshinweis