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Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können zusätzliche finanzielle Unterstützungen erhalten. Voraussetzung ist, dass die Personenen unter 25 Jahren alt sind, eine Schule besuchen und (noch) keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Im Rahmen der sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kosten übernommen werden für:

Für unter 25-jährige:
• Schulausflüge und Klassenfahrten, auch Ausflüge von Kindertagesstätten
• Schulbedarf, zum Beispiel für Stifte, Hefte, Mappen
• Schülerbeförderung, falls hierfür ab der 11. Klasse Kosten anfallen
• Lernförderung, zum Beispiel Nachhilfeunterricht
• Mittagsverpflegung, wenn es in der Schule oder Kindertagesstätte eine Gemeinschaftsverpflegung gibt

Für unter 18-jährige:
• Soziale und kulturelle Teilhabe, zum Beispiel für einen Sportverein, Musikunterricht, Ferienfreizeiten (Mach-Mit-Karte)

 

Die zu befüllende Anlage für die oben genannten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier:

Anlage "Leistungen für Bildung und Teilhabe"

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