Vor dem Abschluss eines Mietvertrages über eine neue Unterkunft ist die Zustimmung des Jobcenters (eine sogenannte Mietzusicherung) einzuholen. Das Antragsformular auf Zusicherung zum Umzug steht Ihnen unten auf dieser Seite zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte zusammen mit dem Mietangebot Ihres künftigen Vermieters ein. Wichtig ist, dass im Mietangebot alle Kosten für die neue Unterkunft aufgeführt sind. Nutzen Sie dafür auch gerne die unten auf dieser Seite zur Verfügung gestellte Mietbescheinigung.
Die Aufwendungen für die neue Unterkunft dürfen die Angemessenheitsgrenzen (siehe Unterkunfts- und Heizkosten) nicht übersteigen
Wenn Sie nach Emden ziehen möchten und Bürgergeld beantragen wollen oder innerhalb Emdens umziehen möchten, ist für die Mietzusicherung das Jobcenter Emden als zuständige Behörde verantwortlich.
Ein entsprechender Antrag steht Ihnen unten auf dieser Seite zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie dann bitte zusammen mit dem Mietangebot Ihres künftigen Vermieters, aus dem alle Aufwendungen für die neue Unterkunft hervorgehen, ein.
Bei einem Wegzug aus Emden müssen Sie vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages die Zustimmung des am neuen Wohnort zuständigen Jobcenters einholen, sofern Sie dort Bürgergeld beziehen wollen.
Beachten Sie bitte, dass am neuen Wohnort andere Angemessenheitsgrenzen als in Emden gelten könnten.
Als Mieter oder Mieterin haben Sie das Recht, die Zahlung einer Kaution in drei Monatsraten an den Vermieter zu leisten. Sollten Sie die Kaution nicht zahlen können, kann das Jobcenter auf Antrag ein entsprechendes Darlehen gewähren. Das Darlehen wird durch eine monatliche Aufrechnung in Höhe von je 5 % des Regelbedarfs der Darlehensnehmer getilgt.
Den Darlehensantrag finden Sie auf der zweiten Seite im Antragsformular auf Mietzusicherung. Bitte füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf aus. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu begründen und erforderliche weitere Unterlagen (Kontoauszüge etc.) beizufügen.
Die Notwendigkeit des Umzuges ist stets nachzuweisen. Mängel an der Wohnung sind in der Regel kein Grund umzuziehen, sondern durch den Vermieter zu beseitigen.
Grundsätzlich sollten Sie Ihren Umzug mit Hilfe der Familie, Freunde oder Bekannten organisieren.
Eine Unterstützung bei den Umzugskosten nach Emden kann nur durch den vorherig zuständigen Träger erfolgen. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an das bisher für Sie zuständige Jobcenter.
Sofern Sie aus Emden wegziehen oder innerhalb Emdens umziehen kann eine Beihilfe für Umzugskosten nur gewährt werden, wenn vorher eine Zusicherung zur Übernahme der künftigen Unterkunftskosten (Mietzusicherung) vom Jobcenter Emden erteilt wurde.
In der Regel bekommen Sie in folgenden Fällen eine Unterstützung bei den Umzugskosten:
Die Auszahlung der Unterkunfts- und Heizkosten erfolgt im Regelfall an die Bedarfsgemeinschaft. Die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen ist Aufgabe des Mieters.
Auf Antrag des Leistungsbeziehenden kann eine direkte Zahlung der Miete an den Vermieter durch das Jobcenter erfolgen.
Aus Sicht des Gesetzgebers ist es unter 25-Jährigen zuzumuten, bei ihren Eltern bzw. einem Elternteil zu wohnen.
Aus diesem Grunde werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei unter 25-Jährigen nur in Ausnahmefällen anerkannt. So können die Kosten der Unterkunft z.B. anerkannt werden, wenn für die sozialversicherungs- pflichtige Arbeitsaufnahme ein Umzug erforderlich ist oder aus schwerwiegenden sozialen Gründen der Verbleib in der elterlichen Wohnung nicht möglich ist.
Bitte setzen Sie sich vor Anmietung einer Unterkunft daher mit dem Jobcenter in Verbindung.
Jobcenter Emden
Schlesierstr. 10/12, 26723 Emden
Tel. Kund:innen +49 (0) 4921 808-650
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr