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Umzug

Eine Unterstützung bei den Umzugskosten ist nur möglich, wenn das Jobcenter Sie zum Umzug auffordert oder der Umzug aus anderen wichtigen Gründen notwendig ist.

Die Aufwendungen für die neue Unterkunft dürfen die Angemessenheitsgrenzen (siehe Unterkunfts- und Heizkosten) nicht übersteigen.

Möchten Sie innerhalb Emdens umziehen, sollten Sie vor Abschluss eines Mietvertrages über eine neue Unterkunft auf jeden Fall die Zustimmung des Jobcenters (eine sogenannte Mietzusicherung) einholen. Einen entsprechenden Antrag auf Zusicherung zum Umzug erhalten Sie auf Anfrage von Ihrem Jobcenter. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie dann bitte zusammen mit dem Mietangebot Ihres künftigen Vermieters, aus dem alle Aufwendungen für die neue Unterkunft hervorgehen, ein.

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