Im Jobcenter Emden kann Bürgergeld grundsätzlich von Personen bezogen werden die
zwischen 15 Jahre und Altergrenze für die Rente sind, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der kreisfreien Stadt Emden haben.
Erwerbsfähig ist grundsätzlich, wer gesundheitlich dazu in der Lage ist, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten.
Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Hilfebedürftig ist grundsätzlich, wer nicht ausreichend Einkommen und/ oder Vermögen hat, um seinen Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt seiner Bedarfsgemeinschaft selbst zu finanzieren und auch keine ausreichende Unterstützung von anderen Stellen bekommt.
Eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden in der Regel alle Personen eines Haushaltes, die zusammenleben, wirtschaften und füreinander einstehen.
So stellen Sie einen Antrag Antragsstellung
So setzt sich das Bürgergeld zusammen Leistungen im Überblick
So unterstützt das Bildungs-und Teilhabepaket Bildung und Teilhabe
So erhalten Sie Unterstüzung bei einem Umzug Informationen zum Umzug
Mitwirkungspflichten zur Leistungsgewährung Mitwirkungspflichten zur Leistungsgewährung
Jobcenter Emden
Schlesierstr. 10/12, 26723 Emden
Tel. Kund:innen +49 (0) 4921 808-650
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr