Das Bürgergeld setzt sich zusammen aus den Leistungen zum Lebensunterhalt (Regelbedarfe) und den Bedarfen für Unterkunft und Heizung.
Im Einzelfall haben Leistungsberechtigte aufgrund besonderer Lebensumstände einen erhöhten Bedarf, der nicht durch den Regelbedarf gedeckt wird.
Folgende Mehrbedarfe werden berücksichtigt:
Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, werden bei der Bedarfsberechnung auch die Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt, soweit diese angemessen sind (§ 22 Abs. 1 SGB II). Dies können Kosten für eine Mietwohnung aber auch für selbst bewohntes Eigentum sein.
Die Höchstwerte für die angemessenen Unterkunftskosten (inkl. kalter Betriebskosten) betragen im Bereich der Stadt Emden:
Die angegebenen Quadratmeter je Person sind Richtwerte für den geförderten Wohnraum und somit in der Regel die Obergrenze für den im Rahmen des SGB II übernommenen Wohnraums.
Zusätzlich werden Ihre notwendigen Heizkosten anerkannt. Diese orientieren sich an der angegebenen Quadratmeterzahl und ändern sich jährlich aufgrund der unterschiedlichen Heizperioden und Temperaturschwankungen sowie sich verändernden Grundpreise für die unterschiedlichen Heizstoffe.
Auch für selbst bewohntes Eigentum können die dafür anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Hierzu gehören insbesondere:
Hinweis: Einige Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterkunft stehen sind bereits im Regelbedarf enthalten.
Dazu gehören z.B. Kosten für Strom, Telefon oder Internet.
Die Auszahlung der Unterkunfts- und Heizkosten erfolgt im Regelfall an die Bedarfsgemeinschaft. Die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen ist Aufgabe des Mieters.
Auf Antrag des Leistungsbeziehenden kann eine direkte Zahlung der Miete an den Vermieter durch das Jobcenter erfolgen.
• Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
• Erstausstattung für Geburt und Schwangerschaftsbekleidung
• Kosten für die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, sowie die Miete von therapeutischen Geräten
• Erstausstattung für Bekleidung
• Darlehen (z.B. für Mietschulden bei drohendem Wohnungsverlust)
• Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen (BuT)
Diese Leistungen werden bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen entweder als Geldleistung oder als Sachleistung in Form von Gutscheinen gewährt.
Auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie viele weitere Informationen.
Jobcenter Emden
Schlesierstr. 10/12, 26723 Emden
Tel. Kund:innen +49 (0) 4921 808-650
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr