Ändern sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, wirkt sich das oft auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld aus. Das bedeutet, dass sich die Höhe des Bürgergeldes entweder erhöht oder verringert.
Daher ist es wichtig, dass Sie Veränderungen so schnell wie möglich mitteilen.
Wichtig: Die Mitteilung ist Teil Ihrer Pflichten! Erfüllen Sie diese Pflicht nicht, kann es sein, dass das Bürgergeld in falscher Höhe ausgezahlt wird. Überzahlungen müssen grundsätzlich zurückgezahlt werden. In schwerwiegenden Fällen müssen Sie zudem mit Bußgeldern oder einem Strafverfahren rechnen.
Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie weitere Informationen zur Veränderungsmitteilung und können diese direkt online übermitteln. Die Online-Mitteilung wird dem Jobcenter ohne Zeitverzug zugestellt.
Damit Ihre Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt werden können, legen Sie Ihren Mietvertrag sowie Rechnungen für Betriebskosten und Heizkosten vor. Sollten vertraglich vereinbarten Kosten aus diesen Unterlagen nicht klar hervorgehen sind die Kosten in einer Mietbescheinigung von Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter zu bestätigen.
Jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnungen wirken sich auf die Berechnung des Bürgergeldes aus. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, sind Sie verpflichtet, diese vorzulegen. Dies gilt sowohl für Nachforderungen als auch für Rückzahlungen.
Jobcenter Emden
Schlesierstr. 10/12, 26723 Emden
Tel. Kund:innen +49 (0) 4921 808-650
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr